ausjudizieren

ausjudizieren
aus|ju|di|zie|ren <sw. V.; hat (österr.):
vor dem obersten Gericht entscheiden lassen:
der Mieterschutzverband ließ die Sache a.;
ein noch nicht ausjudizierter Fall.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • ausjudizieren — aus|ju|di|zie|ren (österreichisch für von einem obersten Gericht entscheiden lassen) …   Die deutsche Rechtschreibung

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