- ausjudizieren
- aus|ju|di|zie|ren <sw. V.; hat (österr.):vor dem obersten Gericht entscheiden lassen:der Mieterschutzverband ließ die Sache a.;ein noch nicht ausjudizierter Fall.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
ausjudizieren — aus|ju|di|zie|ren (österreichisch für von einem obersten Gericht entscheiden lassen) … Die deutsche Rechtschreibung